Um eine Immobilie in Spanien zu kaufen, müssen Sie die folgenden Regeln einhalten.
Um als Nichtansässiger (Sie halten sich weniger als 183 aufeinanderfolgende Tage in Spanien auf) ein Haus in Spanien zu kaufen, benötigen Sie eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero). Mit dieser Nummer können Sie Transaktionen wie Immobilienkäufe und andere rechtliche Verfahren durchführen. Sie können die NIE-Nummer bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder in Spanien bei der Ausländerbehörde oder der Polizei beantragen, die diese Nummer ausstellt. Wenn Sie sich länger als 183 aufeinanderfolgende Tage in Spanien aufhalten, benötigen Sie die NIE-Nummer, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Sobald Sie eine passende Immobilie gefunden haben, müssen Sie einen Reservierungsvertrag (Contracto de Compraventa) unterzeichnen. Dies ist eine private Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die die Immobilie bis zum Abschluss des Kaufvertrags reserviert. Die Anzahlung zur Reservierung beträgt ca. 3.000 € bis 6.000 €. Der Reservierungsvertrag legt außerdem die Frist für die Unterzeichnung des Kaufvertrags, die Zahlungsmodalitäten und alle weiteren Bedingungen fest.
Wenn Sie als Nichtansässiger in Spanien ein Haus kaufen möchten, empfiehlt sich die Eröffnung eines spanischen Bankkontos. Dieses Konto ermöglicht Lastschriften und vereinfacht die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche. Es ist außerdem nützlich für die Bezahlung von Nebenkosten und um mögliche Komplikationen bei internationalen Überweisungen zu vermeiden. Darüber hinaus können Sie mit dem Konto Notargebühren und andere mit dem Kauf verbundene Kosten wie Steuern und Anwaltskosten decken.
Der Kaufvertrag ist für Nichtansässige beim Erwerb einer Immobilie in Spanien unerlässlich. Er enthält Informationen wie den endgültigen Preis, die Zahlungsmodalitäten sowie die Bedingungen für die Eigentumsübertragung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verkauf transparent und fair und im Einklang mit spanischem Recht abläuft.
Die folgenden Dokumente müssen unbedingt geprüft werden. Dies geschieht häufig mit Unterstützung eines spanischen Anwalts:
Der Kauf wird mit der Unterzeichnung der notariellen Urkunde abgeschlossen. Dabei begleicht der Käufer den ausstehenden Kaufpreis, und der Eigentumsübergang erfolgt. Nach der Unterzeichnung der Urkunde muss die Immobilie im Grundbuch auf den Namen des neuen Eigentümers eingetragen werden. Für die Eintragung des Kaufs und Verkaufs sind drei Dokumente erforderlich:
Zu den zusätzlichen Kosten gehören die Kosten für die notarielle Beurkundung, die Eintragung des Eigentums im Grundbuch und, falls Sie eine Hypothek aufnehmen, die Kosten für die Bewertung, den Notar und die Hypothekensteuer.
Wenn Sie eine spanische Hypothek benötigen, sollten Sie die spezifischen Bestimmungen beachten. Spanische Banken finanzieren üblicherweise 60–70 % des Immobilienwerts und stellen oft zusätzliche Anforderungen an Ausländer. Unter Umständen werden zusätzliche Dokumente oder Sicherheiten, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Vermögensnachweise, verlangt.
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