Jedes Land hat andere Regeln bezüglich der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses oder Personalausweises. Aber was genau bedeutet das in Spanien?
Wenn Sie einen Personalausweis besitzen und nach Spanien reisen möchten, tragen Sie diesen bitte immer bei sich. Spanien ist Teil des Schengen-Raums und der EU. Das bedeutet, dass Sie diese Gebiete nur mit einem Personalausweis durchqueren können. Wenn Sie Ihren Ausweis mit über 18 Jahren beantragt haben, ist er maximal 10 Jahre gültig. Achten Sie darauf, dass er bei Ihrem Aufenthalt in Spanien nicht älter als 10 Jahre ist. Wenn Sie unter 18 sind, beachten Sie bitte, dass Ihr Ausweis maximal 5 Jahre gültig ist . Der Ausweis muss in Spanien jederzeit gültig sein.
In Spanien können Sie sich auch mit einem Reisepass ausweisen . Bitte beachten Sie, dass für Reisepässe bestimmte Regeln gelten. Wenn Sie Ihren Reisepass mit über 18 Jahren beantragt haben, ist er maximal 10 Jahre gültig. Ist Ihr Reisepass älter als 10 Jahre, verliert er seine Gültigkeit. Sind Sie unter 18 und besitzen einen Reisepass, ist dieser maximal 5 Jahre gültig. Beachten Sie, dass der Reisepass, auch wenn er noch innerhalb der maximalen Gültigkeitsdauer liegt, am Rückreisetag noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.
Wenn Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass nach Spanien einreisen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Anforderungen.
Sollten Sie kurz vor Ihrem Urlaub feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, geraten Sie nicht in Panik. In den meisten Fällen können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Eilantrag stellen. Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzliche Kosten anfallen können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach dem genauen Ablauf und Antragsverfahren. Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie sofort einen neuen Personalausweis oder Reisepass erhalten.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts Ihren Reisepass oder Personalausweis verlieren oder dieser gestohlen wird, melden Sie dies bitte umgehend der örtlichen Polizei und fordern Sie eine Kopie der Anzeige an. Wenden Sie sich anschließend an die niederländische Botschaft oder das niederländische Konsulat in Spanien . Dort erhalten Sie Notfalldokumente für Ihre Rückreise.
Wenn Sie für einen längeren Zeitraum nach Spanien reisen möchten, beispielsweise weil Sie einen Zweitwohnsitz haben oder dort überwintern möchten, benötigen Sie kein Visum, sofern Sie sich nicht länger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhalten.
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