Möchten Sie unter der spanischen Sonne leben und arbeiten? Mit den richtigen Dokumenten und der entsprechenden Vorbereitung ist das Arbeiten in Spanien durchaus möglich.
In Spanien werden die meisten Stellenangebote online auf der Plattform InfoJobs veröffentlicht. Man kann aber auch auf LinkedIn und bei der spanischen Arbeitsagentur SEPE nach Jobs suchen. Zeitarbeitsfirmen in Spanien, sogenannte „ETTs“ (Empresa de Trabajo Temporal), vermitteln Zeitarbeit und Personal an große Unternehmen.
Das spanische Arbeitsgesetzbuch (Estatuto de los Trabajadores) unterscheidet zwischen verschiedenen Vertragsarten. Unabhängig von der Vertragsart müssen die folgenden Angaben stets enthalten sein:
Der unbefristete Arbeitsvertrag (Contracto indefinido) ist die sicherste Beschäftigungsform in Spanien. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Arbeitnehmer bei Vertragsbeendigung Anspruch auf eine Abfindung (indemnización). Die Höhe dieser Abfindung hängt von der Vertragslaufzeit und dem Kündigungsgrund ab. In den meisten Branchen regelt ein Tarifvertrag (convenio colectivo) die Mindestbedingungen, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Ruhetage und Zulagen.
Der befristete Arbeitsvertrag (contracto temporal) hat ein klares Anfangs- und Enddatum. Spanische Arbeitgeber dürfen befristete Arbeitsverträge nicht unbegrenzt verlängern. Nach einer gewissen Zeit muss er in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.
Der Saisonvertrag (fijo descontinuo) liegt irgendwo zwischen unbefristet und befristet. Der Arbeitnehmer kehrt jedes Jahr für einen festgelegten Zeitraum zurück. Zwischen den Arbeitsperioden besteht weiterhin ein formelles Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld (paro) kann erhalten bleiben.
Praktika und Berufserfahrungsprogramme (becarios/prácticas). Studierende und Hochschulabsolventen können ein Praktikum oder einen Ausbildungsvertrag absolvieren. Diese sind oft befristet und bieten eine geringe Vergütung. Spanische Unternehmen kooperieren häufig mit Bildungseinrichtungen oder Universitäten für diese Praktika. Eine separate Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Wenn Sie in Spanien arbeiten, erhalten Sie Ihr Gehalt in der Regel monatlich über einen Gehaltszettel (nómina).
Die spanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personal Físicas, IRPF) hängt von Ihrem Gehalt, Ihrer Familiensituation und Ihrem Wohnort ab. Ihr Arbeitgeber zieht die IRPF monatlich von Ihrem Gehalt ab und führt sie an die Steuerbehörden ab. Wurde zu viel einbehalten, erhalten Sie zwischen April und Juni eine Rückerstattung. Wurde zu wenig einbehalten, müssen Sie gegebenenfalls eine Nachzahlung leisten.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls von Ihrem Gehalt abgezogen. Diese Beiträge sind verpflichtend, auch bei befristeten oder Teilzeitbeschäftigungen. Wenn Sie in Spanien arbeiten, ohne bei der Sozialversicherung registriert zu sein, haben Sie keinen Anspruch auf Krankenversicherung und Rentenansprüche.
In Spanien sehen viele Tarifverträge (Convenios) zwei zusätzliche Monatslöhne pro Jahr vor. Diese Beträge werden entweder zweimal ausgezahlt oder sind im Jahresgehalt enthalten und werden auf die zwölf Monate verteilt.
Spanisch ist in Spanien in nahezu allen Berufen die Hauptsprache. Arbeitgeber in internationalen Unternehmen oder Touristenregionen setzen in der Regel grundlegende Spanischkenntnisse voraus. In größeren Städten sind die Chancen, eine Stelle zu finden, bei der Englisch ausreicht, oft höher.
Für die meisten Berufe ist Ihr niederländisches oder belgisches Diplom gültig. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für Berufe im Bildungsbereich, im (psychiatrischen) Gesundheitswesen, im Technologiebereich und im Rechtswesen. Für diese Berufe ist häufig eine offizielle Anerkennung (Homologation oder berufliche Anerkennung) erforderlich. Der Antrag hierfür wird vom Ministerium für Bildung und Berufsbildung bearbeitet und kann einige Monate dauern. Für andere Berufe kann eine beglaubigte Übersetzung Ihres Diploms erforderlich sein.
Jeder Arbeitnehmer in Spanien ist durch das Estatuto de los Trabajadores, das spanische Arbeitsrecht, geschützt. Dieses Gesetz garantiert grundlegende Rechte wie Krankengeld und Sozialleistungen sowie Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung.
Tarifverträge können zusätzliche Leistungen wie Essensgutscheine, Zulagen oder kürzere Arbeitswochen beinhalten. EU-Bürger haben in Spanien die gleichen Rechte im Arbeitsverhältnis wie Spanier. Bei Problemen können Sie sich an die Arbeitsinspektion oder den staatlichen Arbeitsvermittlungsdienst (SEPE) wenden.
Viele Ausländer entscheiden sich für die Selbstständigkeit. Dafür müssen Sie sich beim Finanzamt und der Sozialversicherung anmelden. Sie erhalten eine Steuernummer und zahlen einen festen monatlichen Sozialversicherungsbeitrag. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem Einkommen. Als Selbstständiger sind Sie verpflichtet, Rechnungen auszustellen, Umsatzsteuer (USt-IdNr.) und Einkommensteuer (USt-IdNr.) abzuführen und Ihre Buchhaltung selbst zu führen.
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