Ende der Mundpfropfenpflicht in Spanien, aber wo gilt diese Pflicht noch?

Ende der Mundpfropfenpflicht in Spanien, aber wo gilt diese Pflicht noch?
21 Apr 2022

Die Leser wissen bereits, dass am 20. April 2022 die Maskenpflicht in Innenräumen in Spanien endet. Mittwochmorgen, das Amtsblatt BOE-A-2022-6449 mit dem Text veröffentlicht, wo die Maske ab dem 20. April getragen werden muss und wo nicht. Um Verwirrung zu vermeiden, ein kurzer Überblick darüber, was Sie in Spanien beachten müssen.

Nach 700 Tagen endete die Mundschutzpflicht in Innenräumen. Am 10.02.2022 endete bereits die Maskenpflicht im Außenbereich und am 20.04.2022 endete das Ende der Maskenpflicht mit dem Ende der Pflicht zum Tragen einer „Mascarille“ in den Innenräumen. Aber das ist noch nicht überall und für alle so. Daher eine Übersicht wie in der BOE angegeben und wie die spanische Presse darüber schreibt.

Verpflichtend

Wie die BOE Berichten zufolge ist das Tragen einer Gesichtsmaske in den folgenden Situationen und an folgenden Orten immer obligatorisch:

„Centros socialsanitarios“: Das sind Apotheken, Physiotherapeuten, Zahnärzte, Altenheime, Seniorenheime etc. Mitarbeiter und Besucher müssen in öffentlichen Bereichen Gesichtsmasken tragen. Bewohner von Pflegeheimen müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

„Medios de transporte público“: Dies sind der Zug, die U-Bahn, die Straßenbahn, der Bus, der Transferbus, das Taxi, das Schiff, die Kreuzfahrt und das Flugzeug. An Bahnhöfen und Flughäfen besteht keine Maskenpflicht mehr, es wird aber weiterhin empfohlen.

Was den Arbeitsplatz anbelangt, ist der Mundstöpsel in der Regel nicht mehr obligatorisch. Einzelpersonen oder Unternehmensabteilungen, die geschäftlichen Risiken ausgesetzt sind, können jedoch weiterhin das Tragen von Masken verlangen oder verlangen, wenn dies zum Schutz der Arbeitssicherheit dient.

werden nicht mehr benötigt

  • Gastronomiebetriebe wie Bars, Restaurants, Diskotheken usw.
  • Hotels (Bar, Restaurant, Lounge), Appartementanlagen etc.
  • Geschäfte, Einkaufszentren, Supermärkte usw.
  • Schulen, nicht mehr obligatorisch für Studenten, aber empfohlen für Professoren, Lehrer und andere Schulangestellte.
  • Kinos, Theater, Konzerte, Turnhallen, Fußballstadien usw.
  • Büros und Arbeitsplatz. Nur obligatorisch, wenn ein Unternehmen dies verlangt.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

WhatsApp